Rechtsprechung
BGH, 08.02.2017 - 5 StR 561/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 29 BtMG; § 30a BtMG; § 64 StGB
Abgabe von Betäubungsmitteln (Übertragung der Verfügungsgewalt; keine Gegenleistung; uneigennützige Mitwirkung; dem Umsatz von Betäubungsmitteln dienender Beitrag als Beihilfe zum Handeltreiben; unzureichende Begründung eines Hangs bei Betäubungsmittelabhängigkeit - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 29 Abs 1 Nr 1 BtMG, § 30a Abs 2 Nr 1 BtMG, § 64 S 2 StGB
Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung eines Minderjährigen zur Abgabe von Betäubungsmitteln; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG, § 64 StGB, § 64 Satz 2 StGB
- Wolters Kluwer
"Bestimmung eines nicht Volljährigen zur Abgabe von Betäubungsmitteln"; Berichtigung des Schuldspruchs; Aufhebung des Maßregelausspruchs nebst Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe
- rewis.io
Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung eines Minderjährigen zur Abgabe von Betäubungsmitteln; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Bestimmung eines nicht Volljährigen zur Abgabe von Betäubungsmitteln"; Berichtigung des Schuldspruchs; Aufhebung des Maßregelausspruchs nebst Anordnung des Vorwegvollzugs eines Teils der Strafe
- datenbank.nwb.de
Betäubungsmitteldelikt: Bestimmung eines Minderjährigen zur Abgabe von Betäubungsmitteln; Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der 11jährige Bruder des Dealers -und seine uneigennützige Mithilfe
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2017, 286
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 08.02.2017 - 5 StR 561/16
Dieser Maßstab galt auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits seit dessen Beschluss vom 16. März 1994 (vgl. BVerfGE 91, 1). - BGH, 29.09.1998 - 4 StR 403/98
Abgrenzung zwischen unerlaubtem Handeln mit Betäubungsmitteln und Beihilfe zum …
Auszug aus BGH, 08.02.2017 - 5 StR 561/16
Abgabe im Sinne von § 29 Abs. 1 Nr. 1, § 30a Abs. 2 Nr. 1 BtMG ist die Übertragung der tatsächlichen Verfügungsgewalt ohne rechtsgeschäftliche Grundlage und ohne Gegenleistung an einen Dritten, der über das Betäubungsmittel frei verfügen kann (BGH, Beschluss vom 29. September 1998 - 4 StR 403/98, NStZ-RR 1999, 89 mwN).
- BGH, 05.12.2023 - 4 StR 318/23
Eigene Verfügungsmacht über die Betäubungsmittel als Voraussetzung der …
a) Eine Abgabe von Betäubungsmitteln im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt vor, wenn der Täter die eigene tatsächliche Verfügungsgewalt über Betäubungsmittel an einen Dritten mit der Wirkung überträgt, dass dieser frei über die Betäubungsmittel verfügen kann (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. April 2018 - 1 StR 136/18 Rn. 5; Beschluss vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286;… Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 3 StR 381/06 Rn. 1; Beschluss vom 14. März 2002 - 3 StR 469/01, beck-online; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2022 - 3 StR 458/21 Rn. 7 [Gewahrsamsübertragung zur freien Verfügung]). - BGH, 25.04.2018 - 1 StR 136/18
Unerlaubte Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Übertragung der …
a) Eine Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge im Sinne des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG liegt vor, wenn eine Übertragung der eigenen tatsächlichen Verfügungsmacht an einen Dritten mit der Wirkung erfolgt, dass dieser frei über die Betäubungsmittel verfügen kann (…vgl. Weber, BtMG, 5. Aufl., § 29a Rn. 48; zu § 29a Abs. 1 Nr. 1 BtMG vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 14. April 2015 - 5 StR 109/15, NStZ-RR 2015, 218 und vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286). - BGH, 03.03.2021 - 5 StR 526/20
Sicherungsverwahrung (Reihenfolge von Vortaten und Vorverurteilungen); Anordnung …
Dieser Maßstab galt auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits seit dessen Beschluss vom 16. März 1994 (vgl. BVerfGE 91, 1; vgl. zum Ganzen auch BGH, Beschluss vom 8. Februar 2017 - 5 StR 561/16, StV 2017, 286).